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Umwelt
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Sachverständige im Auftrag von Behörden oder Entscheidungsinstanz
Sachverständige im Auftrag von Behörden oder Entscheidungsinstanz
Im Zuge von UVP-Verfahren verfügt unser Büro einerseits Erfahrung in der Koordination und Prozessbegleitung. Andererseits haben wir auch in zahlreichen Verfahren als Sachverständige in den Themenbereichen Raumnutzung, - planung, Landschafts- und Ortsbild, Flächenverbrauch und Sach- und Kulturgüter mitgewirkt. Der Fokus der vergangenen Jahre liegt im Bereich der UVPs für Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken (gem. 3. Abschnitt des UVP-Gesetzes). Darüber hinaus können aufgrund des breiten fachlichen Wissens- und Erfahrungsschatzes zahlreiche raumrelvante UVP-Tatbestände behandelt werden.

Als Sachverständige im Auftrag von Behörden oder der Entscheidungsinstanz sind wir, auch im Sinne des Eides, den wir als Ziviltechniker geschworen haben,  unabhängig in der Erstellung unserer Gutachten.

ZiviltechnikerInnen sind mit “öffentlichem Glauben” versehene Personen gemäß § 292 Zivilprozessordnung (öffentliche Urkundsperson). Sie sind berechtigt, im Rahmen ihrer Befugnis öffentliche Urkunden zu errichten, die von Verwaltungsbehörden so angesehen werden, als wenn sie von Behörden selbst ausgefertigt worden wären.

Nähere Informationen über ZiviltechnikerInnen finden Sie auf der Homepage (https://www.arching.at/ziviltechnikerinnen/die_ziviltechnikerinnen.html) oder im Ziviltechnikergesetz (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010625)